Das neue Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz regelt bereits seit 2006 die Aus und Weiterbildung sowie weiterführende Qualifikation der Berufskraftfahrer. Das Gesetz gilt seit 09.09.2008 für Busfahrer und seit 09.09.2009 für LKW Fahrer.
Jeder Fahrer der einen LKW oder Omnibus gewerblich nutzt unterliegt diesen Vorgaben.
Das heißt: zusätzlich zum Führerschein benötigen Sie den Lehrgang
Es gibt zwar noch andere Möglichkeiten diese Qualifikation zu erwerben, jedoch würde es zu weit führen, Ihnen hier all diese darzustellen.
Die Beschleunigten Grundqualifizierung beinhaltet 140 Stunden.
– 130 h Theorieunterricht
– 10 h Praktische Ausbildung
– Abschluß des Lehrgangs mit einer schriftlichen Prüfung bei der IHK