Klasse D / DE

Klasse D Bus

D = Bus; früher KOM-Schein
E = Anhänger; Anhängerklassen gab es früher nicht.

Führerscheinklasse D

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Voraussetzungen

Mindesalter: 20, 21 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von Ihrer Tätigkeit und Qualifikation.
Geltungsdauer: Befristet auf 5 Jahre, Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis.
Vorbesitz: – Vorbesitz Klasse B seit mindestens 2 Jahren
Einschluss der Klassen: – D1

Führerscheinklasse DE

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – der Klasse D mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.
Mindesalter: 20, 21 oder 24 Jahre. Das Mindestalter ist abhängig von Ihrer Tätigkeit und Qualifikation.

Befristet auf 5 Jahre, Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis. Vorbesitz: – Klasse D

Sonstiges

Klasse DE berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse D1E, BE sowie CE, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C berechtigt ist.

In der heutigen Zeit ist der Führerschein und die damit verbundene Mobilität nicht mehr wegzudenken. Unser Team von der Fahrschule Thomas Krahl will Ihnen beim „Abenteuer“ Führerschein ein hilfreicher Wegbegleiter sein.

Top