B = Pkw; früher Klasse 3
E = Anhänger; Anhängerklassen gab es früher nicht.
B96 = eine Anhängerklasse, für max. zG 4,25 t (PKW darf max. zG von 3,5t nicht überschreiten), keine Prüfung erforderlich, nur besondere Ausbildungsfahrten.
BE = eine Anhängerklasse für ein Zugfahrzeug der Klasse B, für max. zG 3,5 t und einen Anhänger mit max. zG 3,5t. Für diese Ausbildung ist eine praktische Prüfung erforderlich.
Für die praktische Fahrausbildung der Klasse B steht ein Audi Q3 und ein Audi A3 zur Verfügung
Die Klasse BE wird auf einem Audi Q3 und Q5 mit beladenen Anhänger geschult. Ab dem 19. Januar 2013 nach der neuen EU-Führerscheinrichtlinie.
In der heutigen Zeit ist der Führerschein und die damit verbundene Mobilität nicht mehr wegzudenken. Unser Team von der Fahrschule Thomas Krahl will Ihnen beim „Abenteuer“ Führerschein ein hilfreicher Wegbegleiter sein.
Ab 15 Jahren (in Sachsen und Brandenburg) dürfen folgende Fahrzeuge mit der Klasse AM gefahren werden: Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen(Fahrräder mit Hilfsmotor).
Für Ihr Motorrad bis 35 kW brauchen Sie den Führerschein der Klasse A2. Und weil Motorrad fahren wirklich nur etwas für verantwortungs- bewusste und geübte Verkehrs- teilnehmer ist, müssen Sie für den Erwerb der Klasse A eine weitere praktische Prüfung ablegen.
Doch all das ist schnell vergessen, wenn Sie Ihren Prüfungserfolg mit einer Motorradtour kreuz und quer durch die Lausitz feiern.
Krafträder mit
Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss: AM, A1
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder mit